Den Hauptschulabschluss erwerben Schülerinnen und Schüler einer Hauptschule am Ende der 9. Klasse. Schülerinnen und Schülern von Realschulen oder im gymnasialen Bildungsgang an kooperativen Gesamtschulen steht die Teilnahme an der Prüfung am Ende der 9. Klasse nach Beratung mit der Schule und Entscheidung der Eltern frei.
Wie wird der Hauptschulabschluss erworben?
Das Verfahren besteht aus zwei Teilen:
- Zentrale schriftlichen Prüfungen
Deutsch
Mathematik
Englisch - Projektprüfung
Ein Fach aus dem Pflichtbereich
Aus den Jahrgangsnoten der Klasse 9 und den Prüfungsergebnissen errechnet sich die Abschlussnote.
Ermittlung von Endnoten und Gesamtleistung für das Abschlusszeugnis
Jahrgangsnoten und Prüfungsergebnisse bestimmen die Endnoten je Fach. Aus den Endnoten ermittelt sich dann die Gesamtleistung für den Abschluss.
Endnoten
- Nichtprüfungsfächer: Die Endnoten entsprechen den Jahrgangsnoten am Ende der Klasse 9 (ganze Noten).
- Prüfungsfächer: Die Endnoten ergeben sich aus den zweifach gewichteten Noten des jeweiligen Fachs am Ende der Klasse 9 und den einfach gewichteten Prüfungsleistungen, gerundet auf eine ganze Note. Im Abschlusszeugnis werden die so errechneten Endnoten aufgenommen.
Gesamtleistung und Abschlusszeugnis
Im Abschlusszeugnis finden sich die Endnoten der Jahrgangsstufe 9. Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt aller Endnoten einschließlich der Noten aus dem Wahlpflichtunterricht, wobei die Endnoten der Prüfungsfächer sowie die Note der Projektprüfung zweifach gewichtet werden. Die Gesamtleistung wird mit einer Dezimalstelle ohne Rundung ausgewiesen.
Wann hat man den Hauptschulabschluss bestanden?
Abhängig von der erreichten Gesamtleistung unterscheidet man zwischen Hauptschulabschluss und qualifizierendem Hauptschulabschluss.
Hauptschulabschluss
Für den Hauptschulabschluss muss man eine Gesamtleistung mit einer Durchschnittsnote von 4,4 oder besser erreicht haben. Kann der qualifizierende Hauptschulabschluss nicht erreicht werden, fließt die Prüfungsarbeit in Englisch nicht in die Bewertung ein und das Fach Englisch wird wie ein Nichtprüfungsfach gewichtet.
Gleichgestellt mit einem Hauptschulabschluss ist auch das Versetzungszeugnis einer Realschule, eines Gymnasiums oder eines entsprechenden Schulzweigs in die 10. Klasse.
Ausgleichsmöglichkeiten nicht ausreichender Leistungen
- Eine Note 5 kann durch die Note 3 oder besser in einem anderen Fach des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts ausgeglichen werden.
- Es können maximal 4 Fächer ausgeglichen werden.
- Es können nur bis zu zwei Fächer ausgeglichen werden, wenn eines der Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen Deutsch oder Mathematik ist.
Qualifizierender Hauptschulabschluss ("Quali")
Bei besonders guten Leistungen wird der qualifizierende Hauptschulabschluss verliehen. Dafür muss die Gesamtleistung unter Berücksichtigung aller Fächer und Prüfungsarbeiten 3,0 oder besser sein.
Der qualifizierende Hauptschulabschluss kann bei der Ausbildungssuche einen Vorteil gegenüber dem herkömmlichen Hauptschulabschluss bieten und ist teilweise auch bei Bewerbungen für die Berufsschule hilfreich.
Hauptschulabschlussprüfungen
In der 9. Klasse erfolgen die Abschlussprüfungen, die zusammen mit den Jahrgangsnoten in das Abschlussergebnis einfließen. Die Prüfungen umfassen die zentralen schriftlichen Prüfungen sowie eine Projektprüfung.
Schriftliche Prüfungen (Zentralprüfungen)
Die Termine für die schriftlichen Prüfungen am Ende der 9. Klasse werden durch das Kultusministerium landeseinheitlich festgelegt und beginnen jeweils um 9 Uhr. Bevor die Bearbeitungszeit beginnt, haben die Schülerinnen und Schüler 15 Minuten Zeit, um sich mit den Aufgaben vertraut zu machen. Anschließend stehen noch bis zu 15 Minuten für allgemeine Fragen zur Verfügung.
Deutsch
Im Fach Deutsch steht eine Bearbeitungszeit von 180 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Für den ersten Teil (Lesen) stehen zwei Texte zur Auswahl. Man hat innerhalb der Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten, um die Texte und Aufgaben zu lesen, sich zu entscheiden und danach den nicht gewählten Aufgabensatz abzugeben. Zu dem gewählten Text sind Aufgaben zum Textverständnis und zur Interpretation zu lösen.
- Im zweiten Teil (Schreiben) gibt es verpflichtende Aufgaben zur sprachlichen Richtigkeit (Rechtschreibung und Grammatik). Daneben muss eine von drei Aufgaben zur Textproduktion (Beschreibung, Bericht, Erzählung oder Argumentation) ausgewählt und bearbeitet werden. Die Ausführungen zu dieser Aufgabe sind auf Reinschriftpapier zu schreiben und die Wörter sind zu zählen (das Zählen gehört nicht zur Bearbeitungszeit).
Zulässiges Hilfsmittel ist ein Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung. Dieses darf keine zusätzlichen Eintragungen enthalten.
Mathematik
Im Fach Mathematik dauert die Prüfung 135 Minuten und besteht aus zwei Pflichtteilen und einem Wahlteil.
Pflichtteile
Die Entscheidung, wann sie Teil 1 abgeben und Teil 2 beginnen, obliegt den Schülerinnen und Schülern. Teil 1 kann i. d. R. mit etwa 30 Minuten veranschlagt werden.
Teil 1 (hilfsmittelfrei): Rechnungen und Ergebnisse werden direkt auf das Aufgabenblatt geschrieben. Der Lösungsweg muss nur notiert werden, wenn dies ausdrücklich vorgegeben ist, allerdings können korrekte Zwischenergebnisse mit Teilpunkten bewertet werden.
Zulässige Hilfsmittel sind nur Geodreieck und Zirkel.
Teil 2: Hier sind Rechnungen, Nebenrechnungen und Lösungen unter Angabe der Aufgabennummer auf Reinschriftpapier zu schreiben.
Für Teil 2 dürfen zusätzlich Taschenrechner und Formelsammlung genutzt werden, nachdem Teil 1 abgegeben wurde.
Wahlteil
Der Wahlteil umfasst vier Aufgaben, von denen zwei ausgewählt und bearbeitet werden müssen. Werden mehr als zwei Aufgaben bearbeitet, so werden die beiden Aufgaben mit den meisten Punkten gewertet.
Die Rechenwege und Ergebnisse müssen nachvollziehbar und korrekt sein. (Maß-) Einheiten müssen im Rechenweg nicht angegeben werden, das Ergebnis muss aber mit korrekter Maßeinheit und der in der Aufgabe ggf. vorgegebenen Rundung angegeben werden.
Englisch
In der schriftlichen Prüfung für Englisch werden die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben und Sprechen getestet. Die Dauer beträgt 135 Minuten. Die zentrale Prüfung für Englisch besteht aus 4 Teilen:
Teil A: Hörverstehen (Präsentation durch Tonträger, Vorlesen ist nicht gestattet)
Teil B: Textverständnis
Teil C: Sprachgebrauch
Teil D: Textproduktion (eine von drei Wahlaufgaben)
Projektprüfung
Bei der Projektprüfung im Hauptschulabschluss handelt es sich um eine praktische Prüfung bestehend aus drei benoteten Phasen. Sie findet bereits im ersten Schulhalbjahr der 9. Klasse statt und ist eine Gruppenprüfung mit 3-4 Personen.