Wenn dein Realschulabschluss in Hessen bestimmte Notenvoraussetzungen erfüllt, hast du die Möglichkeit, den qualifizierenden Realschulabschluss zu erwerben. Dieser wird umgangssprachlich auch als qualifizierter Realschulabschluss bezeichnet. Er erlaubt dir, in die gymnasiale Oberstufe einzutreten, um das Abitur zu erlangen.
Voraussetzungen für den qualifizierten Realschulabschluss
Die genauen Notenanforderungen unterscheiden sich je nach Schullaufbahn. Hier findest du eine Übersicht.
Beachte außerdem, dass du in den meisten Schulformen Prüfungen in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache ablegen musst, die sich auf deine Endnoten auswirken.
Bildungsgang Realschule
Es gelten die Anforderungen an den Realschulabschluss, nach denen du in keinem Fach ohne Ausgleich schlechter als Note 4 sein darfst.
Zusätzlich musst du folgende Bedingungen erfüllen:
Fach | Voraussetzungen |
| Durchschnitt mindestens 3,0 |
| Durchschnitt mindestens 3,0 |
Darüber hinaus wird beurteilt, ob
- deine Lernentwicklung
- dein Leistungsstand
- deine Arbeitshaltung
ausreichend für den erfolgreichen Besuch weiterführender Bildungsgänge sind.
Integrierte Gesamtschule
Die Anforderungen der Realschule gelten auch an der Integrierten Gesamtschule. Zusätzlich gibt es aber einige Besonderheiten bei der Bestimmung der Noten:
Kurssystem | Wertung |
E- und G-Kurse |
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A-, B- und C-Kurse |
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Zum besseren Verständnis, was das für die Notenanforderungen bedeutet, hier ein Beispiel:
Du besuchst:
- Deutsch als G-Kurs
- Mathe und Englisch als E-Kurse
Wenn du in Deutsch Note 2 und in Mathe und Englisch Note 3 erreichst, hast du in deinen Hauptfächern einen Durchschnitt von 3,0 und erfüllst damit die Anforderungen an den qualifizierenden Realschulabschluss.
Hast du aber in deinem G-Kurs Deutsch eine 3, wird diese als Note 4 gewertet und verhindert ohne Ausgleich den Erwerb des qualifizierenden Realschulabschlusses.
Gymnasium und kooperative Gesamtschule
Am Gymnasium und der kooperativen Gesamtschule ist kein qualifizierender Realschulabschluss für den Übergang in die Oberstufe notwendig. Du musst auch keine Abschlussprüfungen ablegen. Es reicht, wenn du in die 11. Klasse versetzt wirst.
Dafür gelten folgende Bedingungen:
- in allen Fächern mindestens Note 4
ODER - Ausgleich aller Fächer mit Note 5 oder 6
Die Noten 5 oder 6 können nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden:
Noten | Ausgleichsmöglichkeit |
einmal Note 5 im Hauptfach (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache) |
|
einmal Note 5 im Nebenfach |
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einmal Note 6 im Nebenfach |
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Nicht ausgeglichen werden können:
- Note 6 in einem Hauptfach
- Note 6 in einem Nebenfach und Note 5 oder schlechter in einem weiteren Fach
- zwei Hauptfächer mit Note 5
- drei Nebenfächer mit Note 5
Wofür benötige ich den qualifizierten Realschulabschluss?
Der qualifizierende Realschulschulabschluss berechtigt zum Übergang in folgende Bildungslaufbahnen:
- gymnasiale Oberstufe
- berufliches Gymnasium
- Fachoberschule
Auch bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz kann der qualifizierende Realschulabschluss hilfreich sein.
Qualifizierender Realschulabschluss nicht erreicht - was jetzt?
Wenn deine Noten für den qualifizierenden Realschulabschluss nicht ausreichen, gibt es trotzdem die Möglichkeit, die Fachoberschule zu besuchen.
Voraussetzungen sind:
- in Deutsch, Englisch und Mathematik zweimal Note 3
- im dritten Fach Note 4
An der Fachoberschule kannst du in zwei Jahren das Fachabitur erlangen, das dir erlaubt, an Fachhochschulen und ausgewählten Fächern an Universitäten zu studieren.
Neben der Fachoberschule steht dir natürlich auch der Einstieg ins Berufsleben offen. Nach Abschluss einer Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen oder direkt im Beruf Karriere zu machen.